
Die Reiseversicherungen der HanseMerkur
Absicherung vor und während der Reise




Damit Kunden die Reise sorgenfrei genießen können, bieten wir in Kooperation mit unserem Versicherungspartner, der HanseMerkur Reiseversicherung, drei maßgeschneiderte Produkte für eine ganz persönliche Absicherung auf Reisen.
Die Urlaubsreiseversicherungen bieten einen weltweit umfangreichen Schutz. Am besten die Reiseversicherung direkt bei der Buchung der Reise abschließen. Möchten Reisende eine Versicherung zu einer bereits getätigten Buchung abschließen, dann bitte den nachfolgenden Link benutzen.
Weitere Informationen erhalten Sie weiter unten oder hier.
Buchen Sie jetzt unsere Jahresversicherung für einen umfassenden Schutz das ganze Jahr über! Um unerwartete Ereignisse abzusichern und die damit verbundenen hohen Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Jahresversicherung. Starten Sie so sorgenfrei in Ihr nächstes Abenteuer!
Unsere Reiseversicherungen im Überblick







Alle Preise und Leistungen auf einen Blick

Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Reiseschutz-Vermittlungstätigkeit eine Beratung an. Für diese Tätigkeit erhalten wir Provisionen sowie andere Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie bereits enthalten sind.
IHK-Registrierungsnummer: D-GN4X-05K7O-03
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: +49 (0)180 600 5850 (Festnetzpreis 0,20 EUR/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR/Anruf) Registerabruf unter www.vermittlerregister.info
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder –vermittlern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
HanseMerkur: Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich meine Reiseversicherung abschließen?
Grundsätzlich empfehlen wir Reisenden, unsere Versicherungspakete direkt bei der Buchung der Reise auszuwählen.
Wenn du für deine Reise keine Versicherung gebucht hast und dies jetzt tun möchtest, kontaktiere bitte unsere Reisespezialisten. Beachte dabei die folgende Fristen:
Rundum-Schutz und Storno-Schutz sind bis 30 Tage vor Abreise abschließbar. Gute-Reise-Schutz ist jederzeit vor Reiseantritt abschließbar.
Was passiert, wenn ich nach der Buchung einer Reise noch weitere Leistungen (wie z.B. einen optionalen Tagesausflug) hinzufügen möchte?
Reisende können ihre Reise natürlich auch nach der Buchung noch mit optionalen Leistungen vervollständigen. Die Versicherungsprämie wird ggf. dem neuen Reisepreis angepasst und die Differenz wird in Rechnung gestellt.
Ich reise gemeinsam mit Freunden und/oder Familie. Falls sie erkranken und die Reise stornieren, kann auch ich dann kostenfrei stornieren?
Ja, denn Mitreisenden gehören zu den „Risikopersonen.“ Sie können kostenfrei von der Reise zurücktreten, wenn jemand von den Mitreisenden erkrankt. Getrennte Buchungen mit individuellen Buchungsnummern sind möglich, solange der Reisezeitraum identisch ist. ACHTUNG: Diese Regelung ist auf maximal 6 Personen aus 2 Haushalten begrenzt!
Sind Reisestornierungen im Falle höherer Gewalt, z. B. bei politischen Unruhen, abgedeckt?
Stornierungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg) oder Reisewarnungen sind kein Versicherungsfall. Dies ist jedoch kein Problem für Sie. Wir stornieren die Reise, wenn wir nicht garantieren können, dass wir alle Leistungen durchführen können, oder wenn wir glauben, dass Ihre Sicherheit gefährdet ist.
Sind im Falle einer Reisestornierung auch meine Anreisekosten (z.B. separat gebuchte Flüge) abgesichert?
Es sind ausschließlich die Leistungen versichert, die über uns gebucht wurden. Sollten Reisende etwa die Flüge separat buchen, schließen sie am besten direkt bei der Buchung eine Versicherung über die Fluggesellschaft ab.
Wenn ich während der Reise krank werde und behandelt werden muss, muss ich die Behandlung im Voraus zahlen?
Wenn während der Reise etwas passiert, müssen Reisende in der Regel nicht im Voraus bezahlen. Krankenhäuser und Ärzte können eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen. In einigen Fällen und an bestimmten Zielorten müssen Reisende jedoch möglicherweise bestimmte Behandlungen und Medikamente aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn Reisende etwas im Voraus bezahlt haben, können sie die Rechnung jederzeit nach der Reise bei der HanseMerkur einreichen, um eine Rückerstattung zu erhalten. Das gilt für alle Pakete, die eine Krankenversicherung enthalten (z. B. Rundum-Schutz und Gute-Reise-Schutz).
Was passiert, wenn ich meine Reise storniere – bekomme ich den Versicherungspreis zurückerstattet?
Wenn Kunden die Reise aus einem nicht versicherten Grund stornieren, erstattet die HanseMerkur einen Teil des Versicherungspreises, je nachdem, wie nah wir am Abreisetermin sind.
Leistet meine Reisekrankenversicherung auch in Ländern für die eine Reisewarnung (aufgrund einer Pandemie) ausgesprochen wurde?
Ja, unsere Reisekrankenversicherung (Bestandteil von Storno-Schutz und Gute-Reise-Schutz) deckt auch diese Länder ab. Unsere Versicherungsbedingungen sehen keine pandemiebedingten Leistungsausschlüsse vor.
Ist eine Erkrankung mit COVID abgesichert?
Eine Covid-19-Infektion erkennt die HanseMerkur mit Nachweis eines positiven Testergebnisses (PCR-Test) als eine unerwartet schwere Erkrankung an.
So bieten unsere Pakete Versicherungsschutz in Covid-Fällen:
- Storno-Schutz und Rundum-Schutz: Absicherung des gesamtes Reisepreises aufgrund unerwarteter schwerer Erkrankung (z. B. Covid-19), Impfunverträglichkeit sowie volle Reisepreiserstattung bei Stornierung innerhalb der ersten Hälfte der Reise (max. bis zum 8. Tag).
- Rundum-Schutz und Gute-Reise-Schutz: umfassender Reise-Krankenversicherungsschutz im Ausland auf Privatpatienten-Niveau.
Werden die Mehrkosten übernommen, wenn ich nicht selbst erkrankt bin, aber aufgrund einer Quarantäne-Situation die Reise- oder Rückreise nicht antreten kann?
Kosten aus persönlicher Quarantäne sind nicht durch den Storno-Schutz, Rundum-Schutz und Gute-Reise-Schutz versichert.
Bitte beachten: Unser Corona-Reiseschutz (ausschließlich Bestandteil unseres Flexi-Tarifs) bietet Versicherungsschutz, wenn ein Arzt oder Gesundheitsamt aufgrund einer Coronavirus-Infektion eine persönliche Quarantäne anordnet.
Übernimmt die HanseMerkur die Kosten, wenn ich wegen erhöhter Temperatur am Abflughafen nicht fliegen (bzw. in ein Land einreisen) darf?
Zur Beurteilung, ob es sich um einen Versicherungsfall handelt, benötigt die HanseMerkur ein ärztliches Attest. In solchen Fällen müssen Reisende sofort einen Arzt aufsuchen.
Bitte beachten: Unser Corona-Reiseschutz (ausschließlich Bestandteil unseres Flexi-Tarifs) bietet Versicherungsschutz, wenn Reisenden die Beförderung durch autorisierte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird.
Ich hatte kurz vor der Reise Kontakt zu positiv getesteten Personen; meine eigenen Ergebnisse sind nicht klar, aber mir wird es empfohlen, zu Hause zu bleiben. Übernimmt die HanseMerkur die Stornokosten?
Verdachtsinfektionen sind keine versicherten Ereignisse. Für den Versicherungsschutz benötigt man immer einen positiven PCR-Test.
Ich bin im Urlaub, möchte aber aufgrund einer schweren Covid-Erkrankung eines Angehörigen zurückreisen.
Ein Angehöriger gilt als „Risikoperson“. Bei unerwarteter schwerer Erkrankung einer Risikoperson kann die Reise abgebrochen werden. Die Kosten der entgangenen Reiseleistung sowie die zusätzlich anfallenden Rückreisekosten werden übernommen.
Ich erkranke im Urlaub an Covid-19 und kann daher nicht wie geplant zurückfliegen. Übernimmt die HanseMerkur die weiteren Übernachtungskosten vor Ort sowie die Rückreisemehrkosten?
Rundum-Schutz und Storno-Schutz: Falls Reisende aus einem versicherten Grund nicht zurückfliegen können, übernimmt die HanseMerkur die zusätzlichen Übernachtungskosten sowie die Rückreise-Mehrkosten.
Bitte beachten: Unser Corona-Reiseschutz (ausschließlich Bestandteil unseres Flexi-Tarifs) bietet Versicherungsschutz für die zusätzlichen Übernachtungs- und/oder Rückreisekosten, wenn Reisende sich in Quarantäne begeben müssen (auch ohne krank zu sein).
Ich habe bereits eine Reiseversicherung über meine Kreditkarte. Muss ich trotzdem eine Reiseversicherung abschließen?
Wir empfehlen unseren Kunden, die Bedingungen ihrer Kreditkartenversicherung vor der Reise sorgfältig zu prüfen. Dieser Versicherungsschutz ist oft unzureichend. Zum Beispiel:
- In der Regel sind nur die Karteninhaber selbst versichert.
- In vielen Fällen greift diese Versicherung nur, wenn der zuständige Versicherer vor der Reise über das Reiseziel und die Reisedauer informiert wird.
- Zudem umfassen die in den Kreditkarten enthaltenen Versicherungen häufig nur Basisleistungen.
- Oft sind Reisen bis zu einem bestimmten Reisepreis (z. B. 2.500 €) versichert; das bedeutet, dass Kunden bei teureren Reisen keinen Versicherungsschutz haben.
- Viele Kreditkartenversicherungen haben eine hohe Selbstbeteiligung (d. h., die Kosten, die Sie selbst tragen müssen, sind höher).